Zurichtungen/Reparaturen
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Lebensqualiät zurückerhalten
Kostenfreie individuelle Beratung
Sind Arbeiten erforderlich, die fest mit dem Schuh verbunden sind, spricht man von orthopädischen Schuhzurichtungen.
Diese Arbeiten wie Abrollunterstützungen oder Schuherhöhungen als Verkürzungsausgleich bei Beinlängendifferenz werden in der Regel vom behandelnden Arzt per Rezept verordnet.
Auch die Entfernung orthopädischer Schuhzurichtungen, beispielsweise nach der Operation künstlicher Hüftgelenke, können vom Arzt verschrieben werden.
Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat in Deutschland Anspruch auf eine bedarfsgerechte Erstausstattung, die Straßen- und Hausschuhe umfassen sollte. Ändert sich der Bedarf oder sind die Schuhe verschlissen, können weitere Schuhe entsprechend der Verordnung zugerichtet werden.
Ähnlich der Rezeptgebühr in der Apotheke haben gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil an der Schuhzurichtung zu zahlen, der jedoch bei nachweislicher Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse entfällt.
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Seit 25 Jahren helfen wir geplagten Füßen
Orthopädie-Schuhmachermeister Claus-Martin Bartelheimer und unsere Mitarbeiter betreuen u.a. Diabetiker, Rheumatiker, Kinder, Senioren und Sportler bei der Auswahl geeigneter Einlagen und Schuhe.
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